Asbestverdacht und Asbestsanierung im Thurgau

Asbestverdacht im Thurgau fachlich prüfen lassen

Beschreiben Sie Gebäude, Baujahr, betroffenes Material und geplante Arbeiten. So lässt sich Ihre Anfrage für eine mögliche Analyse oder Sanierung gezielt vorbereiten.

Ob ein Material Asbest enthält, lässt sich nicht zuverlässig anhand von Fotos, Farbe oder Alter bestimmen. Die Beurteilung und Probenahme erfolgen durch eine geeignete Fachstelle.

1 Gebäude und betroffenes Material erfassen
2 Vorhandene Analysen oder Unterlagen angeben
3 Anfrage zur möglichen Vermittlung übermitteln

Vermittlungsplattform von Fernando Herrero Ruiz – Smithbros Productions, Deutschland. Keine eigene Niederlassung und kein eigener ausführender Asbestsanierungsbetrieb in der Schweiz.

Worum geht es bei Ihrer Anfrage?

Asbestverdacht prüfen

Sie vermuten asbesthaltiges Material in Ihrem Gebäude und möchten den Verdacht fachlich abklären lassen. Hilfreich sind Angaben zu Baujahr, betroffenem Bereich und Zustand des Materials.

Zum Asbestverdacht

Asbestanalyse

Ein bestimmtes Material soll durch eine Laboranalyse auf Asbest untersucht werden. Die Probenahme und Analyse erfolgen durch eine geeignete Fachstelle.

Zur Asbestanalyse

Asbestsanierung

Asbesthaltiges Material wurde festgestellt und soll fachgerecht saniert werden. Gebäude, Material, Fläche und Zustand beschreiben.

Zur Asbestsanierung

Asbest entfernen

Sie benötigen eine fachgerechte Entfernung asbesthaltiger Materialien. Die Durchführung erfolgt durch einen qualifizierten Fachbetrieb.

Zum Asbest entfernen

Asbestentsorgung

Asbesthaltige Materialien müssen nach der Entfernung fachgerecht verpackt, transportiert und entsorgt werden.

Zur Asbestentsorgung

Fliesenkleber untersuchen

Alte Fliesenkleber in Bad, Küche oder anderen Räumen können asbesthaltig sein. Vor dem Umbau sollte eine Untersuchung erfolgen.

Zu Fliesenkleber

Bodenbelag untersuchen

Alte Bodenbeläge wie Floor-Flex-Platten oder Cushion-Vinyl sowie die darunterliegenden Klebstoffe können Asbest enthalten.

Zu Bodenbelägen

Eternit / Faserzement

Faserzementplatten an Dach oder Fassade können je nach Herstellungszeitraum asbesthaltig sein. Eine fachliche Beurteilung ist erforderlich.

Zu Faserzement

Badezimmer vor Umbau

Vor einer Badrenovation sollten Fliesenkleber, Bodenbeläge und allfällige Dämmmaterialien auf Asbest geprüft werden.

Zum Badezimmer

Dach oder Fassade

Dach- und Fassadenplatten aus älteren Baujahren können Asbest enthalten. Zustand und geplante Arbeiten beschreiben.

Zu Dach oder Fassade

Schadstoffsanierung

Neben Asbest können weitere Schadstoffe wie PCB oder PAK relevant sein. Die erforderlichen Untersuchungen legt eine Fachstelle fest.

Zur Schadstoffsanierung

Projekt noch unklar

Sie wissen nicht genau, welche Abklärung benötigt wird? Beschreiben Sie Gebäude, Baujahr und Ihre Situation möglichst vollständig.

Anfrage stellen

Materialien und Bereiche, die Asbest enthalten können

alte Fliesenkleber
alte Bodenbeläge
Floor-Flex-Platten
Cushion-Vinyl
Klebstoffe unter Bodenbelägen
Faserzementplatten
alte Dach- und Fassadenplatten
Rohrisolationen
Brandschutzplatten
Leichtbauplatten
Fensterkitt
Putze und Spachtelmassen
technische Isolationen
unbekannte Plattenmaterialien
Diese Aufzählung begründet noch keinen Asbestnachweis. Auch asbestfreie Materialien können ähnlich aussehen. Eine eindeutige Beurteilung ist anhand von Bildern oder Produktbezeichnungen allein häufig nicht möglich.

Analysieren, sanieren oder entfernen

Fachliche Abklärung

Wenn ein Material nicht bekannt ist, ein Umbau geplant ist, das Gebäude aus einer Zeit mit möglichem Asbesteinsatz stammt oder noch keine Analyse vorliegt, ist eine fachliche Abklärung sinnvoll. Die Art der Abklärung hängt vom Material, vom Gebäude und vom geplanten Vorhaben ab.

Laboranalyse

Wenn ein konkretes Material identifiziert werden muss, ein begründeter Verdacht besteht oder eine verlässliche Planungsgrundlage für eine Sanierung benötigt wird, kann eine Laboranalyse durchgeführt werden. Die Probenahme sollte durch eine geeignete Fachstelle erfolgen.

Sanierung oder fachgerechter Rückbau

Wenn Asbest bestätigt ist, eine Renovation eine Entfernung erfordert oder das Material beschädigt ist, sind eine fachgerechte Sanierung oder ein Rückbau erforderlich. Die Massnahmen richten sich nach Material, Zustand und örtlichen Gegebenheiten.

Ob ein Material belassen, gesichert, überwacht oder entfernt werden sollte, muss für die konkrete Situation fachlich beurteilt werden.

Ablauf der Anfrage

  1. Angaben zum Gebäude und Material übermitteln – Gebäudeart, Baujahr, betroffener Bereich und vermutetes Material möglichst genau beschreiben.
  2. Vorhandene Fotos, Berichte oder Analysen erfassen – Falls ein Laborbericht, ein Schadstoffgutachten oder andere Unterlagen vorliegen, können diese später angefordert werden.
  3. Mögliche Vermittlung an eine unabhängige Fachstelle oder einen Fachbetrieb – Nach Prüfung der Angaben kann Ihre Anfrage an höchstens eine geeignete Stelle weitergeleitet werden.
  4. Fachliche Beurteilung, Analyse und Offerte direkt durch die beauftragte Stelle – Alles Weitere – von der Begehung über die Probenahme bis zur Ausführung – erfolgt direkt zwischen Ihnen und der Fachstelle oder dem Fachbetrieb.
Mit dem Absenden der Anfrage entsteht noch kein Auftrag für eine Analyse, Sanierung oder Entsorgung.

Häufige Situationen

Badrenovation
Küchenumbau
Bodenrenovation
Dachsanierung
Fassadenarbeiten
Leitungsumbau
Rückbau einer Wand
Wohnungsrenovation
Gebäudesanierung
Verkauf oder Kauf
Keller
Gewerbefläche

Für wen ist diese Plattform geeignet?

private Eigentümerschaften
Immobilienverwaltungen
Stockwerkeigentümergemeinschaften
Mehrfamilienhäuser
Wohnungsunternehmen
Gewerbeliegenschaften
institutionelle Eigentümerschaften
Architekturbüros
Projektleitungen

Spezielle Informationen für Verwaltungen und Eigentümerschaften

Häufig gestellte Fragen

Kann man Asbest auf einem Foto erkennen?

Nein. Asbest ist mit blossem Auge nicht zu erkennen und auch auf Fotos nicht von asbestfreien Materialien zu unterscheiden. Eine sichere Beurteilung erfordert eine fachliche Untersuchung, die je nach Material unterschiedliche Verfahren umfassen kann.

Welche Gebäude können asbesthaltige Materialien enthalten?

Asbesthaltige Materialien können grundsätzlich in allen Gebäuden vorkommen, die vor dem Asbestverbot (in der Schweiz 1990, teilweise früher) errichtet oder renoviert wurden. Auch spätere Renovationen können ältere asbesthaltige Schichten überdeckt und unberührt gelassen haben. Das Baujahr allein ist jedoch kein Asbestnachweis.

Muss vor jedem Umbau eine Analyse durchgeführt werden?

Nicht in jedem Fall, aber immer dann, wenn begründete Anhaltspunkte für asbesthaltiges Material bestehen und durch die geplanten Arbeiten Material beschädigt, geschliffen, gebohrt oder abgetragen werden könnte. Ob eine Analyse erforderlich ist, sollte im konkreten Einzelfall fachlich beurteilt werden.

Darf ich selbst eine Probe entnehmen?

Eine unsachgemässe Probenahme kann Asbestfasern freisetzen und stellt ein Gesundheitsrisiko dar. Die Art und Durchführung der Probenahme sollte durch eine geeignete Fachstelle bestimmt werden. Wir empfehlen, keine eigenständige Probenahme ohne vorherige fachliche Anleitung durchzuführen.

Was geschieht bei einem positiven Laborbefund?

Bei einem positiven Befund müssen die weiteren Schritte fachlich beurteilt werden. Je nach Material, Zustand, Lage und geplantem Vorhaben kann eine Belassung, Sicherung, Überwachung oder Entfernung in Frage kommen. Die Entscheidung trifft die beauftragte Fachstelle gemeinsam mit Ihnen.

Muss asbesthaltiges Material immer sofort entfernt werden?

Nein. Solange asbesthaltiges Material unbeschädigt und fest gebunden ist und keine Arbeiten geplant sind, die das Material beeinträchtigen, kann es unter Umständen belassen werden. Die Situation muss im Einzelfall fachlich beurteilt werden.

Wer darf eine Asbestsanierung durchführen?

Asbestsanierungen müssen durch qualifizierte Fachbetriebe mit entsprechender Ausrüstung, Schulung und Zulassung durchgeführt werden. Die Anforderungen sind in den einschlägigen schweizerischen Vorschriften und Richtlinien geregelt.

Wie werden die Kosten bestimmt?

Die Kosten hängen von vielen Faktoren ab: Materialart, Fläche, Zustand, Zugänglichkeit, erforderliche Schutzmassnahmen, Analyseumfang und Entsorgungsaufwand. Eine belastbare Kosteneinschätzung kann erst nach Prüfung der konkreten Angaben durch die beauftragte Fachstelle erstellt werden.

Zu den Kostenfaktoren

Kann ein vorhandener Laborbericht übermittelt werden?

Ja. Falls bereits ein Laborbericht oder ein Schadstoffgutachten vorliegt, können diese Angaben im Formular vermerkt werden. Die Unterlagen können bei Bedarf nach der ersten Kontaktaufnahme angefordert werden.

Entsteht durch das Formular bereits ein Auftrag?

Nein. Mit dem Absenden der Anfrage entsteht kein Vertrag über eine Analyse, Beratung, Sanierung oder Entsorgung. Die Anfrage dient der möglichen Vermittlung an eine unabhängige Fachstelle.

Wer führt die Arbeiten aus?

Allfällige Analysen, Begutachtungen und Sanierungsarbeiten werden ausschliesslich durch den beauftragten Fachbetrieb oder die beauftragte Fachstelle durchgeführt, nicht durch Smithbros Productions.

Werden Anfragen aus dem ganzen Kanton Thurgau angenommen?

Ja, Anfragen aus dem gesamten Kanton Thurgau sind möglich. Ob eine Vermittlung für den konkreten Standort, das betroffene Material und den gewünschten Zeitraum möglich ist, wird nach Eingang der Angaben geprüft.

Verdacht, Analyse oder Sanierung? Ihre Angaben für eine mögliche Vermittlung

Beschreiben Sie Gebäude, Material und geplante Arbeiten möglichst genau, damit Ihre Anfrage für eine mögliche Vermittlung gezielt vorbereitet werden kann.

Asbestanfrage übermitteln

Vermittlungsplattform – Diese Website wird von Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, mit Sitz in Deutschland betrieben. Smithbros Productions unterhält keine eigene Niederlassung und keinen eigenen ausführenden Asbest- oder Schadstoffsanierungsbetrieb in der Schweiz. Die Website dient der Entgegennahme und möglichen Vermittlung von Anfragen an unabhängige Fachstellen oder Fachbetriebe. Alle Sanierungs-, Analyse- und Entsorgungsarbeiten werden ausschliesslich durch die jeweils beauftragten Dritten durchgeführt. Ein Vertragsverhältnis über Analyse oder Ausführung kommt ausschliesslich zwischen dem Anfragenden und der beauftragten Fachstelle oder dem Fachbetrieb zustande.

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