Faserzementplatten fachlich beurteilen lassen
Faserzementplatten – häufig unter dem Markennamen Eternit bekannt – wurden über Jahrzehnte an Dächern, Fassaden und Balkonen sowie in Form von Blumenkisten, Rohren und weiteren Bauteilen eingesetzt. Je nach Herstellungszeitraum und Produkt können solche Platten Asbest enthalten oder asbestfrei sein.
Beschädigte, verwitterte oder gebrochene Faserzementplatten können Asbestfasern freisetzen. Nicht eigenständig bohren, sägen, brechen oder reinigen. Auch das Betreten asbesthaltiger Dachplatten ist zu vermeiden.
Wo Faserzementplatten vorkommen können
- Dachplatten – Wellplatten oder ebene Platten auf Steil- und Flachdächern
- Fassadenplatten – Verkleidungen an Aussenwänden, oft in Kombination mit Fensterbändern
- Balkonbrüstungen – Platten als Absturzsicherung oder Verkleidung
- Vordach- und Unterdachplatten – Platten unter dem eigentlichen Dach oder über Eingängen
- Blumenkisten und Pflanztröge – Ältere Blumenfenster oder Pflanzkübel aus Faserzement
- Rohre und Lüftungskanäle – Faserzementrohre für Abwasser oder Lüftung
- Garten- und Aussenanlagen – Einfriedungen, Sichtschutzwände, Kompostbehälter
Angaben, die für eine mögliche Vermittlung hilfreich sind
- Art des Bauteils – Handelt es sich um Dachplatten, Fassadenplatten, Balkonverkleidungen oder andere Elemente?
- Ungefähres Alter – Wann wurde das Gebäude errichtet oder das Bauteil angebracht? Ist der Herstellungszeitraum bekannt?
- Zustand – Sind die Platten unbeschädigt, verwittert, gebrochen oder weisen sie Risse auf?
- Umfang – Wie gross ist die betroffene Fläche ungefähr oder wie viele Platten sind betroffen?
- Zugänglichkeit – Ist der Bereich gut zugänglich? Ist ein Gerüst erforderlich?
- Geplante Arbeiten – Sollen die Platten entfernt, ersetzt, überdeckt oder lediglich beurteilt werden?
Rückbau und Entsorgung
Der Rückbau und die Entsorgung von Faserzementplatten müssen fachgerecht erfolgen. Die Platten sollten möglichst ohne Bruch demontiert, staubdicht verpackt und bei einer zugelassenen Annahmestelle entsorgt werden. Hochdruckreinigung, Abschleifen oder Zerkleinern sind zu vermeiden.
Verwandte Themen
- Asbestverdacht bei Dachplatten prüfen lassen
- Asbesthaltige Materialien fachgerecht entsorgen lassen
- Verdächtige Baumaterialien auf Asbest prüfen lassen
- Asbestsanierung im Kanton Thurgau prüfen lassen
Faserzementplatten beurteilen lassen
Beschreiben Sie das Bauteil, den Zustand und die geplanten Arbeiten. Ihre Angaben werden für eine mögliche Vermittlung geprüft.
Faserzement prüfen lassenDie fachliche Beurteilung, Analyse und allfällige Sanierung erfolgen ausschliesslich durch die beauftragte Fachstelle oder den Fachbetrieb.