Schadstoffsanierung fachlich prüfen lassen
Bei Bauvorhaben in älteren Gebäuden können neben Asbest weitere Schadstoffe wie PCB (polychlorierte Biphenyle), PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) oder andere belastete Baumaterialien vorhanden sein. Welche Untersuchungen im konkreten Fall erforderlich sind, muss eine geeignete Fachstelle bestimmen.
Schadstoffe in Baumaterialien können gesundheitliche Risiken darstellen. Eingriffe in verdächtige Materialien sollten erst nach einer fachlichen Abklärung und unter geeigneten Schutzmassnahmen erfolgen.
Welche Schadstoffe in Gebäuden vorkommen können
- Asbest: In über 3'000 verschiedenen Bauprodukten bis etwa 1990 eingesetzt – in Klebern, Platten, Putzen, Isolationen, Bodenbelägen und vielen weiteren Materialien.
- PCB (polychlorierte Biphenyle): In dauerelastischen Fugenmassen, Anstrichen, Kondensatoren von Leuchtstoffröhren und weiteren Bauteilen, vor allem bis in die 1970er-Jahre.
- PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe): In teerhaltigen Klebstoffen, schwarzen Abdichtungen, Parkettklebern und alten Bitumenprodukten.
- Schwermetalle: In alten Anstrichen, Bleirohren oder bleihaltigen Fensterkitten.
- KMF (künstliche Mineralfasern): In älteren Dämmmaterialien, die vor dem heutigen Stand der Technik hergestellt wurden.
- Unbekannte Anstriche und Beschichtungen: Insbesondere wenn das Baujahr oder die Zusammensetzung nicht dokumentiert ist.
Wann ist eine Schadstoffabklärung sinnvoll?
- Bei umfassenden Umbau- oder Sanierungsvorhaben in Gebäuden, die vor 1990 errichtet wurden
- Vor einem Teil- oder Komplettrückbau
- Wenn verschiedene Materialien und Schadstoffe vermutet werden
- Bei Gewerbe- oder Industrieliegenschaften mit unbekannter Vornutzung
- Für eine Dokumentation vor Verkauf oder Kauf einer Liegenschaft
- Wenn bereits sichtbare, ungewöhnliche Materialien oder Gerüche aufgefallen sind
Angaben, die für eine mögliche Vermittlung hilfreich sind
- Gebäudeart und Nutzung – Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Gewerbeliegenschaft, Industriegebäude, öffentliche Liegenschaft
- Baujahr und Renovationsgeschichte – Wann wurde das Gebäude errichtet? Welche Renovationen wurden wann durchgeführt?
- Betroffene Materialien oder Bereiche – Wo besteht ein konkreter Verdacht?
- Geplante Arbeiten – Umbau, Sanierung, Rückbau, Teilabbruch? Welche Bauteile sind betroffen?
- Vorhandene Gutachten oder Analysen – Liegen bereits Berichte oder Laborergebnisse vor?
- Spezifische Verdachtsmomente – Gibt es bestimmte Materialien, Gerüche oder frühere Hinweise?
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Beschreiben Sie Gebäude, Baujahr, verdächtige Materialien und geplante Arbeiten. Ihre Angaben werden für eine mögliche Vermittlung geprüft.
Schadstoffabklärung anfragenSchadstoffdiagnostik, Probenahme und Analyse erfolgen ausschliesslich durch die beauftragte Fachstelle. Diese Plattform nimmt keine eigene Schadstoffdiagnostik vor und ersetzt keine fachliche Beurteilung oder Laboranalyse.