Asbestverdacht vor Umbau oder Rückbau abklären
Vor Um- und Rückbauten im Thurgau sollte eine frühzeitige Abklärung allfälliger Asbestvorkommen erfolgen. Vor Umbau- oder Rückbauarbeiten in älteren Gebäuden sollte ein allfälliger Asbestverdacht fachlich abgeklärt werden. Werden asbesthaltige Materialien bei Bauarbeiten unbeabsichtigt beschädigt, können Asbestfasern freigesetzt werden. Eine vorgängige Abklärung ermöglicht eine sichere Planung und Durchführung der Arbeiten.
Verdächtige Materialien sollten nicht eigenständig beschädigt, durchbohrt, abgeschliffen oder entfernt werden. Setzen Sie im Zweifel die Arbeiten aus und lassen Sie das Material fachlich abklären.
Typische Umbausituationen mit Asbestrisiko
- Badrenovation: Fliesenkleber, Bodenbeläge, Leichtbauplatten, Rohrisolationen und Dämmungen
- Küchenumbau: Bodenbeläge, Wandfliesen, Klebstoffe, Spachtelmassen und Brandschutzplatten hinter Geräten
- Bodenersatz: Alte Kunststoffbeläge, Floor-Flex-Platten, Cushion-Vinyl, Klebstoffe und darunterliegende Ausgleichsschichten
- Dachausbau oder Dachsanierung: Faserzementplatten, Unterdachplatten, Brandschutzverkleidungen
- Fassadenarbeiten: Fassadenplatten, Fensterkitt, Putze und Verkleidungen
- Leitungsumbau: Rohrisolationen an Heizungs- und Warmwasserleitungen, Durchbrüche durch Wände und Decken
- Wanddurchbruch oder Wandentfernung: Brandschutzplatten, Leichtbauplatten, Putz und Spachtelmassen
- Teilrückbau: Entfernung einzelner Bauteile oder Raumtrennungen
- Komplettrückbau: Vollständiger Abbruch des Gebäudes mit umfassender Schadstofferfassung
Angaben, die für eine mögliche Vermittlung hilfreich sind
- Art des Vorhabens: Umbau, Teilrückbau, Komplettrückbau? Welche Arbeiten sind konkret geplant?
- Gebäude und Baujahr: Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Gewerbeliegenschaft? Wann wurde es errichtet?
- Betroffene Bauteile: Welche Wände, Böden, Decken oder Installationen sind betroffen?
- Sichtbare Materialien: Welche Oberflächen und Materialien sind erkennbar? Sind mehrere Schichten vorhanden?
- Frühere Renovationen: Wurden die betroffenen Bereiche bereits früher renoviert? Wann?
- Vorhandene Analysen: Liegen Laborberichte, Schadstoffgutachten oder andere Untersuchungen vor?
- Zeitplan: Wann sollen die Arbeiten beginnen? Besteht ein fester Zeitplan?
Ablauf der Abklärung vor Umbau
- Angaben zum Gebäude, zu den betroffenen Materialien und zu den geplanten Arbeiten übermitteln
- Mögliche Vermittlung an eine geeignete Fachstelle prüfen lassen
- Fachliche Beurteilung und gegebenenfalls Probenahme durch die beauftragte Fachstelle
- Bei positivem Befund: Planung der erforderlichen Schutzmassnahmen oder der Sanierung durch den Fachbetrieb
- Durchführung der Sanierung vor oder im Rahmen der geplanten Umbauarbeiten
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Umbau oder Rückbau – Asbest abklären lassen
Beschreiben Sie das Gebäude, die betroffenen Materialien und die geplanten Arbeiten. Ihre Angaben werden für eine mögliche Vermittlung geprüft.
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